PREISE AUTOFÄHRE
Person 12 Jahre oder älter | 0,80 € |
Kind 5 bis 11 Jahre | 0,30 € |
Person 12 Jahre oder älter mit Fahrrad, Moped oder größeren Gepäckstücken ** | 1,20 € |
Person 12 Jahre oder älter mit Lastenfahrrad oder Fahrrad mit Anhänger |
1,40 € |
Kind 5-11 Jahre alt mit Fahrrad | 0,50 € |
Motorrad* | 1,40 € |
Reiter und Pferd | 1,60 € |
PKW* | 2,10 € |
PKW* Sammelkarte für 10 Fahrten | 18,00 € |
Wohnmobil, Wohnwagenanhänger | 2,50 € |
PKW-Anhänger, 1 Achse | 1,30 € |
PKW-Anhänger, 2 Achsen | 1,50 € |
Reisebus | 12,00 € |
LKW* bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2t | 2,30 € |
LKW* für jede weitere Tonne des zul. Gesamtgewichts | 0,80 € |
*Jeweils mit einer Person als Fahrzeugführer
**Während der Schulzeit gilt für Schüler von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis 16.30 Uhr folgende Fahrpreisermäßigung:
1. Schüler im Alter bis Vollendung des 13. Lebensjahres mit Fahrrad 0,30 €
2. Für Schüler ab dem 13. Lebensjahr mit Fahrrad 0,50 €
FÄHRZEITEN
Abfahrt ca. alle 10 Minuten.
1. April – 31. Oktober
Abfahrt ca. alle 10 Minuten.
Montag – Freitag | 06.00 – 20.00 Uhr |
Sa., So. + Feiertags | 10.00 – 18.00 Uhr |
1. November – 31. März
Abfahrt ca. alle 10 Minuten.
Montag – Freitag | 06.00 – 19.00 Uhr |
Sa., So. + Feiertags | 10.00 – 18.00 Uhr |
- Das Entgelt ist vor Antritt der Fahrt zu entrichten. Dem Fahrgast ist ein Fahrschein auszuhändigen. Personen ohne gültigen Fahrschein sind von der Beförderung ausgeschlossen.
- Bei Bedarf kann der Fährbetrieb auch außerhalb der Betriebszeiten aufrechterhalten werden.
- Im Falle von Sturm und Nebel obliegt dem Fährführer die Entscheidung, ob eine sichere Überfahrt gewährleistet werden kann.
- Die Fähre fährt nicht nach festen Abfahrtszeiten. Der Fährführer ist verpflichtet auf Verlangen auch nur einen Fahrgast sofort über zu setzen, wenn sich kein weiterer Fahrgast in sichtbarer Nähe der Fähre befindet und
- sich mindesten ein Fahrzeug oder 4 Fahrgäste an Bord der Fähre befinden oder das Entgelt für 4 Personen entrichtet wird
oder - eine Wartezeit von 10 Minuten seit Ankunft des ersten Fahrgastes verstrichen ist.
- sich mindesten ein Fahrzeug oder 4 Fahrgäste an Bord der Fähre befinden oder das Entgelt für 4 Personen entrichtet wird