PREISE AUTOFÄHRE
Hinweis: Barzahlung und Kartenzahlung möglich!
| Gültig ab 1. Oktober 2025 | |
| Kind ab 5 Jahre * | 0,50 € |
| Person ab 12 Jahre * | 1,00 € |
| Kind ab 5 Jahre mit Fahrrad * | 0,60 € |
| Person ab 12 Jahre mit Fahrrad, Moped, E-Scooter oder größere Gepäckstücke * | 1,60 € |
| Person ab 12 Jahre mit Lastenfahrrad oder Fahrrad mit Anhänger | 1,80 € |
| Motorrad oder Motorrad mit Beiwagen inkl. Fahrer | 1,80 € |
| Reiter und Pferd | 1,80 € |
| PKW inkl. Fahrer | 2,40 € |
| Fahrdienst und Krankentransportfahrzeuge inkl. Fahrer | 3,10 € |
| Wohnmobile bis 3,5t inkl. Fahrer | 3,40 € |
| Wohnmobile, für jede weitere Tonne des zul. Gesamtgewichts | 0,80 € |
| Anhänger, Wohnanhänger oder Bootstrailer über 6m Länge | 2,50 € |
| PKW- Anhänger, 1 Achse | 1,50 € |
| PKW- Anhänger, 2 Achsen | 1,80 € |
| Reisebus | 14,00 € |
| LKW inkl. Fahrer bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2t | 2,60 € |
| LKW inkl. Fahrer für jede weitere Tonne des zul. Gesamtgewichts | 0,80 € |
| * Während der Schulzeit gilt für Schüler bis einschließlich 16 Jahren von Montag bis Freitag, in der Zeit von 7.00 bis 16.30 Uhr, folgende Fahrpreisermäßigung: | |
| ab 5 Jahre | Fahrrad inkl. 0,40 € |
| ab 12 Jahre | Fahrrad inkl. 0,60 € |
*Jeweils mit einer Person als Fahrzeugführer
**Während der Schulzeit gilt für Schüler von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis 16.30 Uhr folgende Fahrpreisermäßigung:
1. Schüler im Alter bis Vollendung des 13. Lebensjahres mit Fahrrad 0,30 €
2. Für Schüler ab dem 13. Lebensjahr mit Fahrrad 0,50 €
FÄHRZEITEN
Abfahrt ca. alle 10 Minuten.
1. Mai – 31. Oktober
Abfahrt ca. alle 10 Minuten.
| Montag – Freitag | 06.00 – 20.00 Uhr |
| Sa., So. + Feiertags | 10.00 – 20.00 Uhr |
1. November – 31. März
Abfahrt ca. alle 10 Minuten.
| Montag – Freitag | 06.00 – 19.00 Uhr |
| Sa., So. + Feiertags | 10.00 – 19.00 Uhr |
- Das Entgelt ist vor Antritt der Fahrt zu entrichten. Dem Fahrgast ist ein Fahrschein auszuhändigen. Personen ohne gültigen Fahrschein sind von der Beförderung ausgeschlossen.
- Bei Bedarf kann der Fährbetrieb auch außerhalb der Betriebszeiten aufrechterhalten werden.
- Im Falle von Sturm und Nebel obliegt dem Fährführer die Entscheidung, ob eine sichere Überfahrt gewährleistet werden kann.
- Die Fähre fährt nicht nach festen Abfahrtszeiten. Der Fährführer ist verpflichtet, auf Verlangen auch nur einen Fahrgast sofort über zu setzen, wenn sich kein weiterer Fahrgast in sichtbarer Nähe der Fähre befindet und
- sich mindestens ein Fahrzeug oder 4 Fahrgäste an Bord der Fähre befinden oder das Entgelt für 4 Personen entrichtet wird
oder - eine Wartezeit von 10 Minuten seit Ankunft des ersten Fahrgastes verstrichen ist.
- sich mindestens ein Fahrzeug oder 4 Fahrgäste an Bord der Fähre befinden oder das Entgelt für 4 Personen entrichtet wird